Wilfried Segelhorst

Beratung und Dienstleistung für das QualitätsManagement

Medizinprodukte
Patientenüberwachung (Intensivmedizin)
Als Hersteller oder Vertreiber von Medizinprodukten werden Sie täglich mit diesen Begriffen und Fragen konfrontiert.
  • Darf ich ein CE-Zeichen auf meinen Produkten anbringen?
  • Darf ich als Händler verschiedene, mit CE-Zeichen gekennzeichnete, Medizinprodukte zu einem medizinischen System zusammenstellen?
  • Darf ich als Installierer ein mit CE-Zeichen gekennzeichnetes Medizinprodukt zusammen mit älteren, nicht CE-Zeichen gekennzeichneten Medizinprodukten in einem vorhandenen System installieren?
Injektionsspritze 
 Ist das ein Medizinprodukt ?

Die CE-Kennzeichnung ermöglicht den freien Zugang zum EWR-Markt ohne weitere nationale Beschränkungen.
Bei der CE-Kennzeichnung bzw. beim Handel sowie bei der Installation von CE-gekennzeichneten Produkten sind jedoch einige Dinge zu beachten:

  • Produktklassifizierung
  • Konformitätsbewertung
  • Erfüllung der grundlegenden Anforderungen nach der Medizinprodukterichtlinie
  • Qualitätsmanagementsystem nach der Richtlinie 93/42/EWG (Medizinprodukterichtlinie) oder der Norm DIN EN ISO 13485:2003
  • Einbeziehung einer „benannten Stelle" (Notified Body)
  • Ausstellung einer Konformitätserklärung
  • Benennung der Medizinprodukteberater
  • Benennung desSicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte
  • Meldesystem für Unfälle und Vorkommnisse mit Medizinprodukten
  • Meldung des "Inverkehrbringers" und der "in den Verkehr gebrachten Produkte" bei der zuständigen Behörde
Computertomograph 
 Produktklassifizierung
 In welche Klasse fällt ein Computertomograph?
Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bei Markteinführung von Medizinprodukten:
  • Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems nach Richtlinie 93/42/EWG bzw. nach DIN EN ISO 13458

    Für Hersteller von Medizinprodukten, außer Medizinprodukte der Klasse I, schreibt der Gesetzgeber ein Qualitätsmanagement-System vor, welches den obigen Anforderungen entspricht.
    Die aktuelle Ausgabe der DIN EN ISO 13458 (November 2003) basiert auf die prozessorientierte DIN EN ISO 9001:2000 und beinhaltet die zusätzlichen Anforderungen für Medizinprodukte.

  • Klassifizierung nach Anhang 9 der Richtlinie 93/42/EWG

    Gemeinsam klassifizieren wir Ihr Medizinprodukt.

  • Risikoanalyse nach DIN EN ISO 14971

    Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die vorgeschrieben Risikoanlyse für Ihr Medizinprodukt.


  • Grundlegende Anforderungen nach Anhang 1 der Richtlinie 93/42/EWG

    Die Erfüllung der "Grundlegenden Anforderungen" ist eine Voraussetzung für das Konformitätsbewertungsverfahren. Wir überprüfen anhand einer Checkliste ob Ihr Produkt den Anforderungen entspricht. Defizite werden wir gemeinsam mit Ihnen beseitigen.


  • Erstellung der Technischen Dokumentation nach Richtlinie 93/42/EWG

    Das Konformitätsbewertungsverfahren nach Richtlinie 93/42/EWG fordert eine Technische Dokumentation, deren Umfang in den entsprechenden Anhängen der Richtlinie beschrieben ist. Wir helfen Ihnen diese Dokumente zu erstellen.


  • Schulungen der Medizinprodukteberater

    Das Medizinproduktegesetz (§ 31) fordert, daß Medizinprodukteberater regelmäßig geschult werden. Dieses schließt Produktschulungen und Schulungen im Medizinprodukterecht ein. Gerne schulen wir Ihre Medizinprodukteberater hinsichtlich des Medizinprodukterechts.


  • Wahl des Konformitätsbewertungsverfahrens

    Das Ziel des Konformitätsbewertungsverfahrens ist die Zulassung des Medizinprodukts für den europäischen Markt, erkennbar durch das CE-Zeichen.. Wir legen gemeinsam mit Ihnen die Vorgehensweise für das Konformitätsbewertungsverfahren fest und sind Ihnen bei den behördlichen Schritten behilflich.

 

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